Information vom ‚Jagdportal für Niederösterreich‘ von Gerhard Amler:

Ich zitiere:

Was, ist also tun?

Der Ort der Installierung sollte so gewählt sein, dass einerseits höchstmögliches jagdliches Interesse berücksichtigt wird und andererseits aber die Wahrscheinlichkeit von „Besuchern“ sehr gering sein wird. Sollte sich doch das ein oder andere Bild mit Personen auf der Speicherkarte befinden, sollte man diese umgehend löschen. Nie – in welcher Form auch immer – weiterverwenden!

Die Einhaltung und die Art der Kennzeichnungspflicht der „Videoüberwachung“ muss jeder selbst abschätzen, zumal die Kameras zumeist in einem Gebiet mit „Jagdsperren“ zu Einsatz kommen, deren Betreten aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen untersagt ist. Allerdings, es gibt eine Verpflichtung zur Beschilderung und man darf auf das zu erwartende Urteil gespannt sein!

Zum Abschluss noch eine jagdethische Bemerkung für die nahe Zukunft: Wer mit Tablet, Smartphone und mit Echtzeitübertragung waidwerkt oder waidwerken wird, mag zwar technisch versiert sein, sollte aber seine Jagdkarte freiwillig zurücklegen und sich der altbewährten „Moorhuhnjagd“ auf seinem Laptop widmen!

Schöne Worte, weise Worte, eigentlich ist diesen nichts mehr hinzu zu fügen – die Praxis sieht leider anders aus

 

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